Laut dem Vertrag mit dem LKV übernimmt Ihre Krankenkasse die Therapiekosten jährlich bis zu 40 Stunden. Die Behandlungen in der PEG werden von der Grundversicherung (bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt) übernommen.
Sie können sich von Ihrem Kinderarzt/ Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin überweisen lassen. Dies ist verpflichtend, insofern Ihr Versicherungsmodell dies so vorsieht (HMO- oder Hausarztmodell).
Krankenkassen FL und CH, Invalidenversicherung FL und CH
Kinder- und Hausärzte, Fachärzte wie Kinder- und Jugendpsychiater, Behörden