Ärztliche
Schweigepflicht

Ich unterliege als Arzt und Therapeut der ärztlichen Schweigepflicht. Sie dient als Grundlage des Vertrauens einer jeden Arzt-Patienten-Beziehung. Anfangs und im Verlauf werde ich eine schriftliche Schweigepflichtentbindung mit Ihnen gegenüber wichtigen Informationsträgern besprechen und schriftlich festhalten. Alles, was in der Therapie berichtet wird, ist vertraulich zu behandeln und untersteht dem Berufsgeheimnis. Ihre Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutzgesetz.

Die elektronisch geführte Krankenakte muss 10 Jahre aufbewahrt und wird danach gelöscht. Als Patient haben Sie jederzeit das Recht, Einblick in Ihre Akten zu erhalten, wobei ich persönliche Notizen sowie allfällige Angaben von Drittpersonen für mich behalten kann.

Informationen werden nur weitergegeben, wenn Sie einverstanden sind (z. B. Krankenkasse, IV). Nur in ganz wenigen Fällen sieht das Gesetz eine Auskunftspflicht vor. Sie werden darüber vorgängig, wenn möglich, informiert, bevor eine Auskunft erteilt wird.


Medikamentöse
Behandlung

Medikamente können hilfreich sein und eine Heilung unterstützen. Ich berate Sie gerne zu medikamentösen Fragen. Es soll eine gemeinsame Entscheidung über den sinnvollen Einsatz einer Medikation gefunden werden. Sie werden in jedem Fall vor der Gabe eines Medikaments über Wirkung, Nebenwirkungen, Dauer und Dosierung informiert werden.

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